Haubold von Schönberg (172)

Haubold von Schönberg (172)

* nach 1566 † 05.03.1632

Obersteuereinnehmer

Haubold von Schönberg (172) (nach 1566 – 1632)

Inschrift

A

Johann: 11. ſpricht Chriſtus, Ich bin die Aufferſtehung . / vndt das leben, wer an mich gleubet, der wirdt leben, ob Er gleich ſtirbet vnd wer da lebet vnd gleubet an mich . / der wirdt nimmermehr ſterben . / Item Phill: 1. Chriſtus iſt mein leben, Sterben iſt mein gewinn ~ Ego vivo, et vos vivetis ~

(Im Evangelium des) Johannes (im) 11. (Kapitel) spricht Jesus: Ich bin die Auferstehung und das Leben, wer an mich glaubt, der wird leben, ob er gleich stirbet und wer da lebet und glaubet an mich, der wird nimmermehr sterben. Item (im Brief an die) Philipper (im) 1. (Kapitel): Christus ist mein Leben, Sterben ist mein Gewinn. ~ Ego vivo et vos vivetis ~

B

Anno 1632. / den 5. Monatstagk / Marty, Vormittage, zwiſchen / 7. vnd 8. Vhr, Iſt in Gott Seelig ent= / ſchlaffen, Der HochEdle Geſtrenge v. Vehſte, / Herr Haubolt von Schönbergk, vff Bör= / nichen, Churf: Durchl: zu Sachßen, beſtalter Land= / Rath, vndt Ober ſteuer Einnehmer, hernacher den / 5. Aprill: anhero Inn ſein Ruhe Kämmerlein / beerdiget worden, Seines Alters 68 / Jar, 4. Monat, vnd 6. tage, Gott / verleihe jhm in der Erden eine / ſanffte Ruhe zum ewigen / Leben.

Anno 1632, den 5. Monatstag (des) März, Vormittag zwischen 7 und 8 Uhr, ist in Gott seelig entschlafen der HochEdle Gestrenge und Feste Herr Haubolt von Schönbergk auf Börnichen, Kurfürstlich Durchlaucht zu Sachsen bestellter Landrat und Obersteuereinnehmer, hernach er den 5. April anhero [hier] in sein Ruhekämmerlein beerdiget worden, seines Alters 68 Jahre, 4 Monate und 6 Tage. Gott verleihe ihm in der Erden eine sanfte Ruhe zum ewigen Leben.

C

Ich hebe meine Augen auff zu d[———] / Bergen, von welchen mir Hülffe kömpt, [———] / Hülffe kömpt vom Herrn, der Himmel [———] / den gemacht hat. Psalm: 121.

Ich hebe meine Augen auf zu (den) Bergen, von welchen mir Hilfe kommt. (Meine) Hilfe kommt vom Herrn, der Himmel (und Erde) gemacht hat. Psalm 121.

Wappen

Zwischen den beiden Schriftkartuschen die Wappen derer von Schönberg und Lindenau.

Anmerkungen

Als Obersteuereinnehmer steht Haubold von Schönberg in der Tradition der Familie. Berghauptleute, Amtmänner, Obersteuereinnehmer bis hin zu Kammerherren und Geheimen Räten waren Funktionen, die von vielen Mitgliedern der Familie bekleidet wurden.

Übrigens leitet sich die Bezeichnung „Geheimer Rat“ von der alten Nebenbedeutung des Wortes „geheim“ als Synonym für „vertraut“ ab. Der Geheime Rat war also Vertrauter des Landesherren und in wichtige Entscheidungen einbezogen, vergleichbar vielleicht mit dem heutigen Amt eines Ministers.

Die Platte stand ursprünglich in der Stadtkirche von Oederan und gelangte 1890 in den Kreuzgang.

© OS